Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP, neue Abrechnungsempfehlungen, gültig seit 01.07.2024). Die Kosten für ein Erstgespräch betragen 134,06 €.
Versicherte bei privaten Krankenkassen/Beihilfe:
In der Regel werden Ihre Behandlungskosten von privaten Krankenversicherungen und Beihilfen erstattet. Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn über Ihre individuellen Versicherungsbedingungen und das Antragsverfahren. Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich und erstelle dann für mit Ihnen den Therapieantrag nach den Regelungen Ihrer Versicherung.
Selbstzahlende:
Als Selbstzahler:in haben Sie keine weiteren Formalitäten zu beachten. Da psychologische Beratung, Paar- und Familientherapie nicht von Kostenträgern übernommen wird, muss diese von Ihnen in jedem Fall privat bezahlt werden.
Versicherte bei gesetzlichen Krankenkassen:
Da ich keinen Kassensitz habe, kann ich mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht abrechnen. Jedoch können gesetzlich Versicherte die Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens beantragen (SGB V, § 13, (3)). Dies bedarf allerdings einen nicht unerheblichen Aufwand Ihrerseits und ist immer eine Einzelfallentscheidung der Krankenkassen. Eine Erstattung der Therapiesitzungen erfolgt nie rückwirkend, sondern nur nach einem entsprechenden Bewilligungsbescheid. Bitte informieren Sie sich über die Bedingungen bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
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